UL-Berechtigung für PPL(A) / LAPL(A)
Im folgenden Bericht geht es um den Einstieg in das Ultraleichtfliegen für Piloten, die bereits Inhaber einer Motorfluglizenz sind.
Erweiterung der Lizenz für UL
Wer sich als Scheininhaber PPL(A) oder LAPL(A) für eine UL Lizenz, den so genannten „Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer“ interessiert, der hat es recht einfach, diesen zu erwerben. Für die Klasse der aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuge (wie z.B. unsere Remos GX oder den Eurostar D-MWOS) gelten folgende Anforderungen:
-
Mindestens 1,5h Flugzeit mit einem Fluglehrer
-
Mindestens 3 Starts/Landungen im Alleinflug
-
Bestätigung des Fluglehrers, dass der Flugschüler in der Lage ist sicher und ordnungsgemäß ein UL zu fliegen
-
Bestandener schriftlicher Test mit Fragen zum Thema Pyrotechnik (Notwendig aufgrund des Rettungssystems im UL!)
Das geht also sehr schnell und man bringt das Ganze in wenigen Flugstunden und mit recht überschaubarem Zeit- und Kostenaufwand hinter sich.
Bei Interesse bitte bei unserer UL-Ausbildungsleiterin Marianne Teich melden, die dann beim Deutschen Aero Club DAeC einen Antrag auf Ausstellung des unbefristeten Luftfahrerscheines – für aerodynamisch gesteuerte UL (Dreiachs) – stellen. Nach dem Nachweis der oben beschriebenen Anforderungen wird dann die Übermittlung verschiedener Dokumente in Kopie an den DAeC fällig:
- vorhandene Lizenzen PPL(A) bzw. LAPL(A)
- Sprechfunkzeugnis
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Personalausweiskopie
- Bestätigung des bestandenen Tests zur Pyrotechnik
Schon nach wenigen Tagen hat man dann den Luftfahrerschein in den Händen (Gebühr beim DAeC, 8/2023: 74,90 €).
Weitere Fakten, die eine solche Erweiterung schmackhaft machen sind
- für die notwendigen Flugstunden zum Erhalt der PPL(A) / LAPL(A) Lizenz zählen auch die Flugstunden mit, die mit einem UL geflogen wurden!
- die vorhandene Passagierberechtigung des PPL(A) / LAPL(A) werden direkt auf den Luftfahrerschein UL übertragen
- Das notwendige Medical bei PPL(A) und LAPL(A) ist auch für UL gültig
Im LSV Worms ist es derzeit so, dass durch die Motorflugausbildung die Auslastung der UL geringer ist als die der Echo Klasse Motorflugzeuge. Man hat also höhere Chancen einen Zeitslot für ein ein UL zu bekommen, als beispielsweise bei unseren sehr stark gebuchten Aquilas.
Wenn man also UL fliegen will und bereits eine PPL(A) bzw. LAPL(A) Lizenz hat, dann ist die Erweiterung auf UL kein Problem.
Pro und Contra UL – Besonderheiten
Generell sind beim UL-Fliegen jedoch einige Punkte anzusprechen. Meine (z.T. subjektiven) Einschätzungen sind wie folgt:
- Die meisten moderneren UL (wie unsere beiden) sind wesentlich jünger als z.B. unsere Cessnas und die Piper. Die Remos stammt aus dem Jahr 2011, der Eurostar aus dem Jahre 2014. Dies bedeutet, dass sowohl der Innenraum an sich als auch auch die installierte Avionik im Allgemeinen wesentlich moderner ist.
- Die meisten UL-Luftsportgeräte sind (als aerodynamisch dreiachsgesteuerte Flugzeuge) im Gewicht auf 472,5 kg MTOW sowie maximal 2 Personen beschränkt. Rechnet man bei den Leergewichten (308 kg) die Differenz (Payload) aus, so muss man konstatieren, dass 164,5 kg für zwei „moderne heutige“ Menschen plus Sprit und leichtem Gepäck nicht machbar sind. Eigentlich sind die UL also – mit 2 Erwachsenen Personen und ordentlich Kraftstoff – immer überladen! Man muss sie daher realistisch als Ein-Sitzer einordnen, genauso wie die meisten 4-Sitzer bzgl. der Zuladung ja auch eher 3-Sitzer sind.
- Im LSV Worms gilt vereinsintern die Regel, dass die Ausbildung auf UL nur dann begonnen werden kann, wenn ein Pilot nicht mehr als 90 kg auf die Waage bringt. Dies ist in der Schulung die obere Grenze und mit wenig aber ausreichend Kraftstoff, lässt sich so eine sichere Schulung auch mit einem Fluglehrer als 2. Person an Bord absolvieren.
- Das geringere Gewicht (MTOW = 472,5 kg im Gegensatz zu z.B. 750 kg bei einer Aquila) hat jedoch noch weitere Einflüsse:
- Die Maschinen sind deutlich agiler bzgl. der Steuerung (Fluch und Segen, je nachdem wie man es für sich bewertet). Daran muss man sich auf jeden Fall erst einmal gewöhnen.
- Der Kraftstoffverbrauch ist geringer als in der Echo-Klasse. Unsere beiden UL sind mit Rotax Motoren ausgerüstet, die 80 bzw. 100 PS leisten und erhöhten Lärmschutz erfüllen.
- Bei etwas stärkerem und böigerem Wind wird das Fliegen mit einem UL früher ungemütlich als mit einem schwereren und etwas größerem Flugzeug der Echo-Klasse. Das gilt sowohl für das eigene Befinden als auch für ein sicheres Fliegen.
- Die Seitenwindanfälligkeit beim UL ist höher und die Belastungen auf das leichter ausgelegte Fahrwerk bei schrägem Aufsetzen als kritisch einzuschätzen.
- Die Steigleistung der UL ist gegenüber unseren Echo-Maschinen deutlich erhöht! Wer die 100 PS starke D-MWOS bei 100 km/h nach dem Start in der Luft sieht, wird das bestätigen können. Auch die 80 PS der Remos reichen aufgrund des geringen Gewichts für einen sehr agilen Steigflug!
- Eine Linderung der Gewichtsproblematik ergibt sich durch eine neue UL-Klasse, welche ein MTOW von 600 kg aufweisen. Eine Auflastung unserer Vereins-Maschinen macht aus verschiedenen Gründen keinen Sinn, aber die Ausleihe solcher Fluggeräte bei einem Charterunternehmen kann sich durchaus lohnen.
- Genau wie auch bei anderen Lizenzen ist beim UL-Fliegen ebenfalls eine zweijährige Auffrischungschulung zum Lizenzerhalt auf einem UL-Flugzeug nötig. Wichtig: Die Auffrischungsschulungen auf Echo-Klasse Flugzeugen zählen hier nicht für UL!
- Die UL-Lizenz ist grundsätzlich unbefristet gültig, muss jedoch alle 2 Jahre durch die Auffrischungsschulung bestätigt werden. Die genauen Voraussetzungen zum Lizenzerhalt sind in den Verordnungen über das Luftfahrpersonal (LuftPersV) im §45 geregelt. Derzeit sind in 24 Monaten 12 Flugstunden auf UL (auf Echo-Klasse zählt auch!), 12 Starts/Landungen mit UL, und ein mindestens einstündiger Übungsflug mit einem Fluglehrer zum Lizenzerhalt gefordert.
- Viele Motorflugzeugpiloten schätzen UL-Luftsportgeräte „als eher unsicher“ ein. Das ist nicht zuletzt dadurch begründet, dass dem Betreiber eines UL bzgl. Wartung und Instandhaltung mehr Freiheiten eingeräumt werden. Nutzt der Betreiber diese Freiheiten eher verantwortungslos, z.B. bei Ersatzteilen oder Reparaturen, kann diese Einschätzung durchaus zutreffen. Bei unseren Maschinen in der Flotte des LSV sehe ich diese Vorbehalte jedoch als unbegründet an. Unsere Maschinen werden genauso fachmännisch betreut, gewartet und instandgehalten wie auch unsere Echo-Flugzeuge.
Es ist wie bei allem im Leben: Jeder Pilot muss für sich einschätzen, ob ihm die beschriebenen Einschränkungen und Möglichkeiten eines UL eher abschrecken oder anziehen. Für mich gilt, dass ich es einfach gut finde mit einem modernen Flugzeug unserer UL-Flotte bei beherrschbarem Wind, alleine und spontan gebucht, sicher und agil fliegen zu können! Das hat aber keinerlei Auswirkungen auf meine Flüge mit Echo-Klasse Maschinen.
Hierzu auch ein paar Videos unseres Youtube Kanals, die Flüge mit UL zeigen:
- Erster Flug nach Scheinerhalt mit der Remos GX D-MLSH
- Rundflug um Worms mit der D-MLSH
- Video Evektor Sportstar D-MWOS
Andreas Wüst
weitere Links
Pingback: UL Berechtigung für PPL(A) / LAPL(A) – LSV Worms e.V.