Alles über den Lizenzerhalt

Alles über den Lizenzerhalt

Pilotenlizenzen sind meist unbefristet gültig. Notwendig zur Ausübung der Rechte einer Pilotenlizenz sind jedoch einerseits ein medizinisches Flugtauglichkeitszeugnis (Medical) sowie andererseits je nach Lizenzart bestimmte Nachweise über ausreichende Flugpraxis (Flugzeit sowie Starts/Landungen) und eine Auffrischungsschulung mit einem Fluglehrer bzw. eine Befähigungsüberprüfung.

 

Wichtig: Sind die Kriterien zum Lizenzerhalt nicht erfüllt, erlischt automatisch im Vereinsflieger die Erlaubnis zur Reservierung der betroffenen Flugzeuge! Mehr dazu weiter unten.

 

Dieser Artilkel fasst für die bei uns vorkommenden Lizenzen diese Nachweise zusammen und gibt auch einige Quellen und weitere Infos darüber an. Alle Angaben sind ohne Gewähr und der Lizenzinhaber muss sich über Änderungen natürlich letzlich selbst informieren!

 

 

Tabelle V1

 

Abkürzungen

  • LAPL(A) – Light Aircraft Pilot Licence Airplane – Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz
  • PPL(A) – Private Pilot License Airplane
  • SEP – Single Engine Piston – Einmotoriges Flugzeug mit Kolbenmotor
  • TMG – Touring Motor Glider – Reisemotorsegler
  • UL – Ultraleicht
  • EASA – European Aviation Safety Agency – Europäische Agentur für Flugsicherheit (Nachfolge der JAA)

Quellenangaben für weitergehende Details

 

Nachweise und Eintrag im Vereinsflieger

 

Im vereinsflieger.de werden die Kriterien zur Ausübung der Rechte einer Fluglizenz für jedes Mitglied kontinuierlich geprüft. Ansehen kann man sich das mit den Menüpunkten Mein Profil und Mein Trainingsstand. Dort werden die Voraussetzungen aufgeführt und schließlich angezeigt, ob alle Kriterien erfüllt sind.

 

vereinsfliegercheck 1

 

Läuft beispielsweise die Frist für eine Auffrischungsschulung ab, dann sind die Kriterien nicht mehr erfüllt und die Rechte der Lizenz dürfen nicht ausgeübt werden! Konsequenterweise kann man sich dann im Vereinsflieger auch kein Flugzeug für diese Lizenz mehr reservieren!

 

Während die Anzahl der Starts und Landungen im betreffenden Zeitraum durch die Software automatisch überprüft werden kann, muss der Check-Flug mit Fluglehrer (Auffrischungsschulung) selbst aktiv eingetragen werden.

 

Hier muss man beim Flug mit Fluglehrer die Flugart Ü – Auffrischungsschulung wählen, damit die Software auch dieses Kriterium überprüfen kann.

 

vereinsfliegercheck 2

 

Außerdem muss die Auffrischungsschulung auch im persönlichen Flugbuch vom Fluglehrer mit Unterschrift eingetragen und bestätigt sein.

 

Wer bei diesen Informationen Fragen hat, Fehler findet, oder weitere Kommentare und Verbesserungsvorschläge hat, der sollte zeitnah unsere Ausbildungsleiter oder Andreas Wüst ansprechen.

 

September 2023

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

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