Passagierflugberechtigung
Dieser Beitrag beschreibt einige Fakten und Voraussetzungen rund um die Berechtigung als PIC nichtgewerblich Fluggäste transportieren zu dürfen. Impuls für den Beitrag war eine vereinsinterne Diskussion, welche durch unterschiedliche Sichtweisen und Verständnisse der Gestzeslage in Gang kam. Trotz sorgfältiger Recherchen kann dieser Beitrag falsch oder veraltet sein. Auf jeden Fall ist der Flugzeugführer immer selbst für sein Verhalten verantwortlich und hat sich an die jeweils gültigen Vorschriften zu halten.
Stand Mai 2023. Autor: Gerd Littmann
Passagierberechtigung – Voraussetzungen zur Ausübung
Passagierberechtigung für UL:
- Passagierberechtigung für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge muss vorhanden sein. Diese muss separat nach dem Erhalt des Luftfahrerscheins erworben werden. Wer die UL-Lizenz durch Umschulung mit einer gültigen Pilotenlizenz PPL(A), bzw. LAPL(A) (SEP land) oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für TMG erhält, bekommt die Passagierberechtigung bei Erteilung der UL-Lizenz mit eingetragen.
- Gültiges Medical ohne Einschränkung bezüglich Mitnahme Fluggäste.
- Erfüllung der 90 Tage Regel nach LuftPersV §45a. Die 3 Flüge für die 90 Tage Regel zählen auch, wenn man diese mit FI durchgeführt hat, sofern die Starts und Landungen selbst durchgeführt wurden.
Anmerkung für unseren Verein: Unsere Luftsportgerät Remos GX und Eurostar SL sind alle in derselben Art, also Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (Dreiachs über 120 kg Leermasse). Für die 90 Tage Regel können die Flüge auf Remos GX und Eurostar SL kombiniert werden.
Passagierberechtigung Motorflugzeuge und Segelflugzeuge:
- Passagierberechtigung für LAPL(A), LAPL(S) bzw. SPL muss vorhanden sein. Für PPL(A) Inhaber ist diese immer in der Lizenz enthalten.
- Gültiges Medical ohne Einschränkung bezüglich Mitnahme Fluggäste.
- Erfüllung der 90 Tage Regel nach FCL.060 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011 DER KOMMISSION. Die 3 Flüge für die 90 Tage Regel zählen auch, wenn man diese mit FI durchgeführt hat, sofern die Starts und Landungen selbst durchgeführt wurden.
Anmerkung für unseren Verein: Unsere Motorflugzeuge Cessna 152, Cessna 172, Piper PA-28 und Aquila A210 sind alle in derselben Klasse SEP (land). Für die 90 Tage Regel können die Flüge unserer E-Klasse Flugzeuge untereinander kombiniert werden. Unsere Segelflugzeuge Astir CS, Grob G 103 Twin II und Glasflügel Mosquito sind alle in derselben Klasse für Segelflugzeuge. Für die 90 Tage Regel können die Flüge unserer Segelflugzeuge untereinander kombiniert werden.
Anhang
Im folgenden sind die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels zu Grunde liegenden Vorschriften und Gesetze aufgelistet. Diese Auflistung erleichtert das Auffinden der relevanten Vorschriften wird aber nicht aktualisiert werden.
Vorschriften und Regeln (Auszüge zum Nachlesen, Stand Mai 2023):
LuftPersV §45a Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen
Ein Luftsportgeräteführer darf ein Luftsportgerät, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftsportgeräteführer nur führen, wenn er innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftsportgerät derselben Art ausgeführt hat.
FCL.060 Fortlaufende Flugerfahrung (aus VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011 DER KOMMISSION)
(1) als PIC oder als Kopilot, sofern er in den vorangegangenen 90 Tagen mindestens drei Starts, Landeanflüge und Landungen in einem Luftfahrzeug desselben Musters oder derselben Klasse oder in einem FFS, der dieses Muster oder diese Klasse nachbildet, als steuernder Pilot absolviert hat. Die drei Starts und Landungen müssen entsprechend den Rechten des Piloten im Betrieb mit mehreren Piloten oder einem Piloten absolviert werden und
(2) als PIC bei Nacht, wenn er
i) in den letzten 90 Tagen mindestens einen Start, Landeanflug und Landung bei Nacht als Pilot in einem Luftfahrzeug desselben Musters oder derselben Klasse oder in einem FFS absolviert hat, der dieses Muster oder diese Klasse nachbildet, oder
ii) eine IR besitzt
FCL.105.A LAPL(A) Rechte und Bedingungen
a) Rechte
Inhaber einer LAPL für Flugzeuge sind berechtigt, einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk (SEP(land)), einmotorige Wasserflugzeuge mit Kolbenmotor (SEP(sea)) oder TMG mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2 000 kg oder weniger mit bis zu 3 Fluggästen an Bord als verantwortlicher Pilot (PIC) zu fliegen, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden.
b) Bedingungen
1. Inhaber einer LAPL(A) dürfen Fluggäste nur befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben.
2. Inhaber einer LAPL(A), die zuvor eine ATPL(A), eine MPL(A), eine CPL(A) oder eine PPL(A) innehatten, sind von den Anforderungen nach Punkt(b)(1) ausgenommen.
MED.B.001 Einschränkungen in Tauglichkeitszeugnissen
d) Kürzel für Einschränkungen der Tätigkeit (als Pilot)
3. Einschränkung auf den Betrieb ohne Fluggäste (Operational passenger limitation, OPL — Klasse 2 und LAPL-Rechte)
i) Der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses mit der Einschränkung OPL darf nur Luftfahrzeuge führen, an deren Bord sich keine Fluggäste befinden.
4. Einschränkung des Pilotenbetriebs (Operational pilot restriction limitation, ORL — Klasse 2 und LAPL-Rechte)
i) Der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses mit der Einschränkung ORL darf nur dann ein Luftfahrzeug führen, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:
A) Ein anderer Pilot fliegt mit, der vollständig qualifiziert ist, als verantwortlicher Pilot Luftfahrzeuge der betreffenden Klasse und des betreffenden Musters zu führen, das Luftfahrzeug ist mit Doppelsteuer ausgerüstet und der zweite Pilot nimmt einen Sitz ein, der die unmittelbare Übernahme der Steuerung erlaubt.
B) An Bord des Luftfahrzeugs befinden sich keine Fluggäste.
5. Besondere Einschränkungen wie angegeben (Special restrictions as specified, SSL)
Der Einschränkung SSL auf einem Tauglichkeitszeugnis ist eine Beschreibung der Einschränkung hinzuzufügen.